Erzeugungsanlagen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung, Planung und Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen im Netzgebiet der KEW Netz – von Photovoltaik bis Blockheizkraftwerk.

Anmelde-/ Genehmigungsverfahren vor Installation der Anlage

Steckerfertige Photovoltaikanlagen bis 800 W

Die Anlage muss bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden, welche die Informationen wiederum an uns weitergibt. Eine zusätzliche Anmeldung bei uns entfällt somit.

Photovoltaikanlagen am Niederspannungsnetz bis 135 kW

Sonstige Photovoltaikanlagen

Sämtliche Netzanschlussbegehren für Erzeugungsanlagen in der Mittelspannung sind mit den Formularen des Anhangs E der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 an die Projektabwicklung Strom PET@KEW.DE zu richten.

Formulare Anhang E VDE-AR-N 4110

Inbetriebsetzungsverfahren nach Installation der Anlage

Photovoltaikanlagen am Niederspannungsnetz bis 135 kW

Sämtliche Netzanschlussbegehren für Erzeugungsanlagen in der Mittelspannung sind mit den Formularen des Anhangs E der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 an die Projektabwicklung Strom PET@KEW.DE zu richten.

Formulare Anhang E VDE-AR-N 4110

Einphasiger Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz

ausgefüllt und unterschrieben durch den von Ihnen beauftragten und zugelassenen Elektroinstallateur

Sonstige Photovoltaikanlagen

Bitte senden Sie uns direkt eine Anfrage an TKB@KEW.DE

Steckerfertige Photovoltaikanlagen bis 800 W (Balkon PV-Anlage)

Was ist eine steckerfertige Photovoltaik-Anlage?

Die hier genannte „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ aufsummierte Gesamtleistung bis maximale 800W bzw. 800VA wird unterschiedlich bezeichnet (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Plug and Play-PV etc.), hat aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen oder Mehrfachstecker sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

Sind steckerfertige PV-Anlagen beim Netzbetreiber meldepflichtig?

Nein, eine gesonderte Anmeldung wird nicht benötigt. Lediglich die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist verpflichtend.

Welchen Zähler benötige ich für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage?

Sie benötigen zumindest einen Zähler mit Rücklaufsperre, besser aber noch einen Zweirichtungszähler. Nach Ihrer Anmeldung bei der Bundesnetzagentur überprüfen wir Ihren Zähler und wechseln diesen, falls nötig, kostenfrei.

Wer darf eine steckerfertige PV-Anlage anschließen?

Der Anschluss und die Überprüfung der elektrischen Anlage müssen durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Die Elektrofachkraft muss folgendes prüfen und ggf. Änderungen an der Installation vornehmen:

Ist die Leitung für Einspeisung ausreichend dimensioniert?

Muss die hier vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung ausgetauscht werden?

Bedarf es der Installation einer speziellen Energiesteckdose (falls keine feste Installation durch Elektrofachkraft erfolgt)“

Wie kann eine steckerfertige PV-Anlage angeschlossen werden?

Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Der Anschluss erfolgt entweder „fest“ am Endstromkreisverteiler oder über eine spezielle Energiesteckvorrichtung Hierbei sind die in der VDE-Anwendungsregel DIN VDE V 0100-551-1 formulierten Anforderungen umzusetzen.

Dürfen zusätzlich zu einer steckerfertigen PV-Anlage mit 800 W bzw. 800 VA weitere steckerfertige PV-Anlagen an einem Zähler betrieben werden?

Nein. Im „vereinfachten Verfahren zur Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen“ st dies nicht zulässig. In diesem Fall erfolgt Anmeldung beim Netzbetreiber, Planung und Errichtung durch einen Fachbetrieb nach der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105).

Sind steckerfertige PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur meldepflichtig?

Ja. Betreiber von PV-Anlagen sind gemäß EEG verpflichtet, über das Meldeportal (www.marktstammdatenregister.de) der Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Anlage innerhalb eines Monats ab der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren.

Rückbau der Wirkleistungsbegrenzung bei Bestandsanlagen < 7 kWp mit Datum der Inbetriebnahme vor dem 15.09.2022

Bitte lassen Sie uns hierzu die entsprechend ausgefüllte Errichterbestätigung zukommen.